Prüfungsauftrag

Inhalt

Als Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes gehört es zu unseren Kernaufgaben, bei den uns angehörenden Genossenschaften die gesetzlichen Prüfungen durchzuführen.

Der Gegenstand der genossenschaftlichen Pflichtprüfung ergibt sich aus § 53 GenG und geht deutlich über den Gegenstand einer reinen Jahresabschlussprüfung hinaus. Danach sind zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung die Einrichtungen, die Vermögenslage und die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste zu prüfen. Bei Genossenschaften deren Bilanzsumme eine Million Euro und deren Umsätze zwei Millionen Euro überschreiten, sind auch der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht Prüfungsgegenstand. Bei Kreditgenossenschaften gilt dies unabhängig von deren Größe.

Wir verstehen die genossenschaftliche Pflichtprüfung stets als beratende Prüfung, bei der unsere Prüfer in enger Zusammenarbeit mit den anderen Fachabeilungen unseres Verbandes einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der unserem Verband angehörenden Genossenschaften leisten, damit diese wiederum ihre Möglichkeiten zur Mitgliederförderung verbessern können.

Neben der genossenschaftlichen Pflichtprüfung führen wir bei unseren Mitgliedsgenossenschaften insbesondere noch folgende Prüfungen durch:

  • Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäftes
  • Prüfungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz
  • Prüfungen nach dem Kraft-Wärmekoppelungsgesetz
  • Prüfungen nach den Regelungen des Dualen-Systems-Deutschland (Grüner Punkt)

Zur Durchführung der genannten Prüfungen beschäftigen wir engagierte und hoch qualifizierte Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Verbandsprüfer, die bei ihrer Arbeit den so genannten risikoorientierten Prüfungsansatz anwenden und dabei auf modernste Prüfungssoftware sowie Kommunikationsmedien zurückgreifen können.