Genossenschaftlich organisierte betriebliche Kinderbetreuung

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Unternehmen haben zunehmend erkannt, dass Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, immer mehr zu einem Wirtschaftsfaktor in unserer heutigen Gesellschaft geworden sind. Die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens erhöht die Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen, fördert die Motivation der Mitarbeiter und generiert dadurch Kostenvorteile.

Kleine und mittelständische Unternehmen können dieses Angebot aus rein wirtschaftlichen Gründen oftmals nicht alleine anbieten. Durch den Zusammenschluss von mehreren Unternehmen in einer Genossenschaft, unter Beteiligung der Kommunen und bestehenden Betreuungseinrichtungen, kann dies jetzt mit Hilfe eines von unserem Verband ausgearbeiteten Konzeptes erfolgreich gelingen.

Das „Weser-Ems-Modell“ der Familiengenossenschaft basiert auf einer „Drei-Säulen-Strategie“. Sie umspannt die grundsätzlichen Betreuungsmöglichkeiten zur Deckung eines entsprechenden Bedarfs.

Säule 1: „Kooperation mit bestehenden Einrichtungen“

Sie kann für zusätzliche Angebote sorgen. Über die eG werden Belegplätze bei kommunalen oder kirchlichen Trägern eingekauft. Vorteil: Die rechtlichen Rahmenbedingungen, das Betreuungskonzept und die Investitionen für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung sind bereits durch den Träger abgedeckt worden. Die eG tritt nicht als Wettbewerber auf, sondern erhöht gegebenenfalls die Auslastung der Einrichtungen.Es können zusätzliche Angebote für weitere Zielgruppen (z.B. 1-3jährige Kinder oder bisher nicht abgedeckte Randzeiten) geschaffen werden.

Säule 2: „Familienzimmer“

Unternehmensübergreifend können „Familienzimmer“ oder „MiniKitas“ – etwa in Gewerbe- oder Industriegebieten – von mehreren mittelständischen Unternehmen gemeinsam geschaffen werden. Hierfür muss Personal eingestellt und ein eigenes Betreuungskonzept umgesetzt werden.

Säule 3: „Häusliche Betreuung“

Über eine „Familiengenossenschaft eG“ können häusliche Betreuungsmöglichkeiten organisiert werden. Dieses Angebot kann bei Bedarf auch für die Betreuung während einer Krankheit von Familienangehörigen oder auch für Senioren ausgeweitet werden.


Unterstützt wurde unser Verband hierbei von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) Land Oldenburg, dem Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung, Nordwest e.V. und der VR-Dienstleistungsgenossenschaft eG. Das Konzept sieht vor, dass Unternehmen, Kommunen, Träger von Betreuungseinrichtungen, Tagesmütter und –väter gemeinsam eine Genossenschaft gründen, um zusätzliche Betreuungsangebote für Kinder unter der Prämisse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.

Das Besondere ist, dass die Betreuungsangebote zeitlich wie auch inhaltlich individuell ausgestaltet werden können. So ist es möglich, die Arbeitszeiten der Eltern in den beteiligten Unternehmen zu berücksichtigen. Auch kann das Modell so ausgearbeitet werden, dass auch in den Ferien eine Betreuung gegeben ist, denn nicht alle Mitarbeiter haben die Chance, ihren Urlaub „kind- und schulgerecht“ zu nehmen.

Bereits erschienene Artikel:

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