Organe unseres Verbandes

Inhalt

Der Verbandstag
ist die Mitgliederversammlung als oberste Entscheidungsinstanz in allen Angelegenheiten des Verbandes.

Der Verbandsrat,
in dem die Bezirksvertreter der Mitgliedsgenossenschaften und der Zentralgenossenschaften vertreten sind. Der Verbandsrat berät über alle Angelegenheiten des Verbandes und die Förderung der Gesamtinteressen des Genossenschaftsverbandes.

Das Präsidium,
das gemeinsam mit dem Verbandsvorstand wesentliche Angelegenheiten und Fragestellungen berät und den Verbandsvorstand überwacht.

Der Verbandsvorstand
ist der gesetzliche Vertreter des Verbandes. Zu seinen Aufgaben zählen die Führung der laufenden Verbandsgeschäfte und die Wahrung aller Belange des Genossenschaftswesens.

Unsere Verbandsarbeit
wird von den vier Fachausschüssen Genossenschaftsbanken, Warengenossenschaften, Viehvermarktungsgenossenschaften und Bildungswesen sowie von drei Fachräten im Bankenbereich unterstützt, die mit Vertretern der Mitgliedsunternehmen besetzt sind.

Hierdurch wird eine weitere Effizienzsteigerung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Interesse der Mitgliedsbanken erreicht. Bei der Zusammensetzung der Fachausschüsse und der Fachräte wird in unserer Verbandsregion stets besonders darauf geachtet, dass Vertreter unterschiedlicher Genossenschaftsgrößen vertreten sind. Dies stellt einen regen Interessenaustausch in den Beratungen dieser Fachgremien sicher.

Aktualität und Bedeutung der allgemeinen und fachlichen Themen bestimmen den Umfang und die Häufigkeit der einberufenen Sitzungen und die damit verbundenen Beratungen. Den fachlich zuständigen Abteilungsleitern unseres Verbandes obliegt jeweils die Betreuung dieser Gremien.