zur Übersicht

Genossenschaftsverbände in NIedersachsen unterzeichnen Vereinbarung mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium

veröffentlicht im Genossenschafts-Magazin Weser-Ems, Ausgabe 02/2016

Genossenschaftsverbände in Niedersachsen unterzeichnen Vereinbarung mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium Bereits auf der Agrarministerkonferenz in 2014 hat das Land Niedersachsen darauf hingewiesen, dass die Schlachtung tragender Rinder tierschutzrechtlich geregelt werden sollte. Das Ziel: Ein Verbot, dass untersagt, Rinder im letzten Drittel des Trächtigkeitsstadiums zu schlachten.

 © Genossenschaftsverband e.V.
Vorstandsmitglied René Rothe vom Genossenschaftsverband e.V. (l.) und Verbandsdirektor Johannes Freundlieb (r.) unterzeichneten am 11. Januar mit dem Landwirtschaftsminister Christian Meyer eine gemeinsame Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder. (Foto: Genossenschaftsverband e.V.)

Jetzt hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit einer Vielzahl von Schlachtunternehmen, landwirtschaftlichen Organisationen, Transporteuren, Viehvermarktern, kommunalen Verbänden sowie Organisationen der Tierärzte und des Tierschutzes eine diesbezügliche niedersächsische Vereinbarung getroffen.

Auch die für Niedersachsen tätigen Genossenschaftsverbände fordern im Interesse ihrer in diesem Bereich tätigen Genossenschaften konkrete rechtliche Regelungen hinsichtlich der Schlachtung von Rindern im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium und des Schutzes der Rinderföten und verpflichten sich mit ihrer Unterschrift dazu, dass sie ihre Mitglieder bis zu einer entsprechenden tierschutzrechtlichen Regelung dazu auffordern, diese Vereinbarung einzuhalten. Des Weiteren verpflichten sich alle Unterzeichner, gemeinsam Handlungsempfehlungen und Merkblätter zu erarbeiten. Ein weiteres Ziel ist die Übertragung dieser Vereinbarung auch auf andere Nutztierarten.