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Erste Sitzung des GVWE-Arbeitskreises Energiegenossenschaften und -gesellschaften

veröffentlicht im Genossenschafts-Magazin Weser-Ems, Ausgabe 02/2017

Am 10. Januar fand die konstituierende Sitzung des neu installierten GVWE-Arbeitskreises „Energiegenossenschaften und -gesellschaften“ statt.

 © GVWE
Teilnehmer und Gäste bei der ersten Sitzung des GVWE-Arbeitskreises „Energiegenossenschaften“: Harald Lesch, René Groß, Walter Tönnies, Waldemar Kelm, Dr. Christian Lautermann, Dr. Simon Habben, Bastian Hoffmann, Guido Reiners, Ralf-Peter Janik, Gerd Köhn, Kirsten König, Theo Everts und Hans-Georg von der Decken

„Dank des Einsatzes unserer Mitgliedsunternehmen gehören zu unserem Verband derzeit 67 Energiegenossenschaften. Insbesondere der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strom- und Nahwärmebereich ist eine Erfolgsgeschichte, die ohne das Engagement von Bürgern in die Energiewende nicht erreicht worden wäre. Bundesweit - gemessen an der installierten Leistung und den Investitionssummen - geht fast die Hälfte der Projekte bei Erneuerbaren Energien auf Bürgervorhaben zurück“, so Harald Lesch, Leiter der Abteilung Marketing-Verbundorganisation-Gründungsberatung.

Der Gründungsboom der Energiegenossenschaften wurde bisher durch das EEG begünstigt. Der Vorrang der Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz, verbunden mit einer garantierten Einspeisevergütung über 20 Jahre erleichterte die Entscheidungen der Akteure und die Kreditvergabe bei den Banken. Dieses Geschäftsmodell war gut zu bewerkstelligen, sowohl hinsichtlich des notwendigen Know how als auch in Bezug auf die finanziellen Anforderungen. Die Vorteile der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft begünstigen diesen Boom in besonderer Weise. Statt über einen gesetzlich festgelegten Fördersatz bzw. Preis wird der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien künftig über festgelegte Mengen bzw. Ausschreibungsvolumina gesteuert. Mit dem EEG 2017, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, ändern sich die Rahmenbedingungen erneut. Dabei soll, so der politische Wille, die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien erhalten bleiben. Erstmals hat der Gesetzgeber im EEG 2017 den Begriff der "Bürgerenergiegesellschaft" legal definiert und hierfür Erleichterungen beim Ausschreibungsverfahren vorgesehen.

„Die Herausforderung ist nun, unter Beachtung der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Chancen für bestehende und neue Energiegenossenschaften und -gesellschaften zu nutzen, denn der Umbau der Energieversorgung in Richtung der Erneuerbaren Energien wird sich fortsetzen“, so GVWE-Verbundkoordinator Ralf-Peter Janik. „Um diese Chancen systematisch zu bewerten, Entwicklungen aufzuzeigen und Best-practice-Beispiele zu sammeln und zu kommunizieren, haben wir diesen neuen GVWE-Arbeitskreis Energiegenossenschaften  und -gesellschaften gegründet, um gemeinsam Ideen und Anregungen für die Weiterentwicklung zu liefern.

 

Die Mitglieder des neuen GVWE-Arbeitskreises Energiegenossenschaften und –gesellschaften sind: 

  • Hans-Georg von der Decken, Vorstandsmitglied der Bürgersolargenossenschaft Delmenhorst eG
  • Theo Everts , Geschäftsführer der BürgerEnergieGenossenschaft Samtgemeinde Brookmerland eG
  • Dr. Simon Habben, Geschäftsführer der Energiegenossenschaft für Wittmund eG
  • GVWE-Verbundkoordinator, Ralf-Peter Janik,
  • Waldemar Kelm, Leiter Firmenkunden bei der Raiffeisenbank Garrel eG, Raiffeisen Bürgerwindpark Garrel
  • Gerd Köhn, Vorstandsvorsitzender der Sonnenstadt Jever eG
  • Dr. Christian Lautermann, Vorstandsmitglied der Olegeno Oldenburger Energie-Genossenschaft eG
  • GVWE-Abteilungsleiter Harald Lesch
  • Matthias Partetzke, Vorstandsvorsitzender der IngenieurNetzwerk Energie eG
  • Guido Reiners, Leiter Firmenkunden bei der Raiffeisenbank eG Scharrel, Raiffeisen Energiepark Saterland GmbH & Co. KG
  • Walter Tönnies, Vorstandsmitglied der Volksbank Visbek eG, Energie Visbek-Bakum eG
  • René Groß, Rechtsanwalt, Referent für Energierecht und Energiepolitik, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften