VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt engagieren sich für gemeinnützige Projekte in den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Hierbei spielt seit vielen Jahren die VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland eine wichtige Rolle.

Die VR-Stiftung wurde von der VR-Gewinnspargemeinschaft errichtet und wird aus dem Reinertrag des VR-GewinnSparens gespeist. Daher sind die Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden. Die Satzung der VR-Stiftung erlaubt die Förderung von Projekten und Maßnahmen in den Bereichen

  • Kunst und Kultur,
  • Denkmalpflege und Heimatpflege,
  • Erziehung und Bildung,
  • Hilfe für Behinderte sowie Altenhilfe,
  • Natur- und Umweltschutz,
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;

Alle am VR-Gewinnsparen beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt können Anträge an die VR-Stftung entgegennehmen. Wenn sie die Umsetzung des eingereichten Projektes befürworten und selbst auch unterstützen möchten, reichen sie den Antrag bei der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland ein.

Generell antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit kulturellen, sozialen und sonstigen gemeinnützigen Aufgaben mit Sitz in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Folgende Unterlagen sind bei der örtlichen Genossenschaftsbank und im weiteren Verlauf bei der VR-Stiftung einzureichen:

  • inhaltliche Beschreibung des geplanten und zu fördernden Vorhabens mit Stellungnahme der Bank
  • Finanzierungsplan inkl. Angaben über die gesicherten Finanzierungsanteile
  • Satzung, Kostenvoranschläge, ggfs. Nachweis Denkmaleigenschaft
  • Darstellung der öffentlichkeitswirksamen/kommunikativen Präsenz der Stiftung

Der Vorstand der VR-Stiftung entscheidet über die Genehmigung einer Zuwendung auf Empfehlung des Kuratoriums der VR-Stiftung. Die Genossenschaftsbank erhält eine schriftliche Mitteilung über diese Entscheidung.

Dieser Zuwendungsbescheid enthält:

  • die grundsätzliche Zusage
  • die Höhe des Zuwendungsbetrages
  • den Verwendungszweck
  • Voraussetzungen, ggfs. Auflagen für die Auszahlung
  • die Zuwendungsbestätigung für den Antragsteller
  • die Erklärung der Bank

Der Zuwendungsbetrag wird nach schriftlicher Anforderung und Vorlage der Zweckbindungserklärung auf ein Konto der einreichenden Genossenschaftsbank überwiesen. Nach Abschluss des geförderten Projektes legt diese der Stiftung eine Erklärung über die ordnungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Fördermittel vor.

Für Beispiele von Projekten oder Maßnahmen, die seitens der VR-Stiftung in der Region Weser-Ems unterstützt worden sind, folgen Sie bitte dem Link und wählen im Anschluss die Kategorie VR-Stiftung ->

Der Vorstand der VR-Stiftung entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig - mindestens fünf Wochen vor dem Sitzungstermin - bei uns eingehen.

Sitzungstermine:

11. März 2026
Einreichungsschluss: 28. Januar 2026

1. Juli 2026
Einreichungsschluss: 20. Mai 2026

4. November 2026
Einreichungsschluss: 23. September 2026

Entscheidungsgremien der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland sind der Vorstand und das Kuratorium. In diesen Gremien vertreten sind Vertreter der Mitgliedsbanken aus Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Vertreter der Niedersächsischen Fachministerien sowie der Genossenschaftsverbände:

Vorstand

  • Dr. Jörg Hahne, Vorsitzender
    Volksbank eG, Seesen
  • Ramona Roggan, Stellvertretende Vorsitzende
    Raiffeisen-Volksbank Oder-Spree eG
  • Johannes Freundlieb
    Verbandsdirektor unseres Verbandes
  • Christian Müller
    Volksbank Börßum-Hornburg eG
  • Carsten Schmees
    Emsländische Volksbank eG
  • Markus Strahler
    Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG

Kuratorium

  • Lothar Janssen, Vorsitzender
    Raiffeisenbank eG Moormerland
  • Frank Baer
    Volksbank Spree-Neiße eG
  • Volker Böckmann
    Volksbank eG, Hildesheim-Lehrte-Pattensen
  • Carmen Claus
    Volksbank eG, Sangerhausen
  • Tanja Daugill
    Volksbank Jade-Weser eG
  • Thomas Eder
    Volksbank Worpswede eG
  • Björn Henkel
    VR-Bank Mitte eG
  • Gero Hirsch
    Raiffeisenbank Wiesedermeer-Wiesede-Marcardsmoor eG
  • Marcus Hölzler
    Hannoversche Volksbank eG
  • Patrick Lieb
    Volksbank eG Südheide-Isenhagener Land-Altmark
  • Ralf Stolte
    VR-Bank eG Osnabrücker Nordland
  • Thomas von Hammel
    Genoverband e.V.
  • Erika Schlichting
    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
  • Philipp Lehmann
    Niedersächsisches Kultusministerium
  • nn
    Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
  • Stefanie Rennspieß
    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Die Stiftung ist eine von der zuständigen Genehmigungsbehörde anerkannte rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist im Stiftungsregister des Landes Niedersachsen eingetragen und hat ihren Sitz in Hannover. Die Rechtsverhältnisse der Stiftung sind in ihrer Satzung geregelt.

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