Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort
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Starker Handel – Starke Zentren

Ist der Handel noch das Herz lebendiger Innenstädte und Ortskerne? Die Antwort auf diese Frage liefern Händlerinnen und Händler und Standortgemeinschaften, die mit kreativen Projekten und großem Engagement ihre Kundschaft begeistern, zur Attraktivität von Zentren und Ortskernen sowie zur Versorgung in ländlichen Regionen beitragen. Wir suchen landesweit die „stärksten“ Projekte. Mit der Auszeichnung möchten wir erfolgreiche Beispiele sichtbar machen, die zur Nachahmung und Weiterentwicklung von Handelskonzepten anregen.

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise für den Wettbewerb Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort

Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“

1. Veranstalter

Veranstalter des Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ sind das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., die IHK Niedersachsen (IHKN), der Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V. (HNB) und der Nordenham Marketing & Touristik e.V., im Weiteren „Wettbewerbsausrichter“ genannt.

2. Teilnehmer/-innen

Bewerben können sich Einzelhändler/-innen und Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbevereine, Stadtmarketinggesellschaften) sowie Genossenschaftsmodelle aus dem Bereich Handel.

Zudem besteht ein Vorschlagsrecht von Dritten. Vorgeschlagen werden können Einzelhändler/-innen und Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbevereine, Stadtmarketinggesellschaften) sowie Genossenschaftsmodelle aus dem Bereich Handel. Die Vorgeschlagenen werden von den Veranstaltern informiert, dass sie für den Wettbewerb vorgeschlagen wurden, und entscheiden dann selbst über ihre Teilnahme am Wettbewerb.

Die Teilnahme über Dritte (z.B. Gewinnspielagenturen) ist nicht gestattet.

3. Entgelte

3.1. Die Teilnahme am Wettbewerb ist unentgeltlich. Im Rahmen der Anmeldung beim Teilnehmenden anfallende Telekommunikationsentgelte (z.B. für die Nutzung von Telefon, Fax, Internetverbindung, etc.) trägt der Teilnehmende.

4. Teilnahmezeitraum

4.1. Die Bewerbungsphase beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 28. August 2023.

4.2. Die Jury wählt aus den Einsendungen die stärksten 8 Projekte anhand der Bewertungskriterien (s. Punkt 7) aus.

5. Bewerbung

5.1. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt über https://www.wettbewerb-gemeinsam-aktiv.de.

Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:

• Vorname, Nachname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Projekttitel, Projektbeschreibung (max. 4000 Zeichen) unter der die Teilnehmenden erreicht werden können.

• Fotos (bis zu fünf Fotos, Format JPG) und ein Link zu einem Video können ergänzend hochgeladen werden. Die maximale Dateigröße der Fotos darf jeweils nicht 5 MB überschreiten.

Evtl. Rückfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail: cathrin.westermann@gvweser-ems.de.

5.2. Die Bewerbung darf keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.

Derartige Bewerbungen sowie Bewerbungen mit jugendgefährdendem, pornographischem, sexistischem, rassistischem, nationalsozialistischem, gewaltverherrlichendem, menschenverachtendem Inhalt sowie Bewerbungen kommerzieller Natur sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Wettbewerbsausrichter sind jederzeit berechtigt, Bilder, Texte und ganze Bewerbungen abzulehnen, wenn diese ihrer Einschätzung nach gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die vorangestellten Ausschlusskriterien erfüllen oder die berechtigten Interessen Dritter beeinträchtigen können. Im Falle einer Ablehnung wird der Einreicher per E-Mail informiert. Die Wettbewerbsausrichter sind nicht verpflichtet, den Ablehnungsgrund detailliert mitzuteilen.

5.3. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich.

6. Übertragung von Nutzungsrechten

Mit Abgabe seiner Bewerbung überträgt der Teilnehmende den Wettbewerbsausrichtern das zeitlich und räumlich uneingeschränkte honorarfreie Nutzungsrecht an den von ihm hochgeladenen Bildern sowie der Kurzbeschreibung.

Die Wettbewerbsausrichter sind insbesondere berechtigt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Kurzbeschreibungen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (sowohl im Print- und Onlineformat als auch auf sozialen Plattformen).

7. Bewertungskriterien

7.1. Darstellung des Projektes:
Inhaltlich und sachlich verständlich und nachvollziehbar.

7.2. Inhaltliche Bewertung der Wettbewerbsbeiträge:
Das Projekt trägt zur Steigerung der Attraktivität und der Aufenthaltsqualität des Zentrums* oder eines Standortes bei, sorgt für eine höhere Kunden- / Besucherfrequenz oder dient der Belebung und Versorgung des ländlichen Raumes.

Es folgen Beispiele aus verschiedenen Bereichen (Aufzählung nicht abschließend!):

  • Veranstaltungen & Events (z. B. Wochen- und Spezialmärkte, Gemeinde- / Dorf- und Stadtfeste, Ausstellungen, Partys, Moonlight-Shopping, Einbindung Gastronomie, Verkaufsschauen, Messen, Produktpräsentation, Clubs, etc.)

  • Bauen & Wohnen (Mixed-Use-Immobilien, Nachnutzung von Zentren prägenden Immobilien, z. B. von ehemaligen Kaufhäusern, Mehrgenerationenhäuser, etc.)

  • Arbeit, Ansätze der „Wirtschaft des Teilens“ und des strukturellen Wandels der gesamten Arbeitswelt (In der Corona-Pandemie entstandene Formen werden auch in Zukunft weiter genutzt, z. B. „Hybrides Arbeiten“, Co-Working-Räume, Werkzeug-Sharing, Heimwerker-Beratungsservice, Gemeinschaftswerkstatt, „Repair Cafés“, Manufakturen, Ausbildung, etc.)

  • Identität (z. B. das Zentrum als Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens inszenieren, Begegnungsstätten schaffen, Ort mit geschichtlicher Bedeutung, Wahrzeichen, Symbolcharakter, Projekte zur Belebung des öffentlichen Raumes, Marken-Bildung, Bonus-Systeme, Lokale Währung, etc.)

  • Ökologie, Nachhaltigkeit & Klimaschutz (z. B. Fassaden- und Dachbegrünung, Urban Gardening / - Farming, Begrünung von versiegelten Flächen, Maßnahmen zur Artenvielfalt und Biodiversität, klimafreundliche, nachhaltige Baustoffe, Photovoltaik und regenerative Energieansätze, „grüne“ Mobilitätsansätze, etc.)

  • Digitalisierung (Netzwerkarbeit mit anderen Akteuren der Branche bzw. im Quartier, digitale, innovative Lösungen zur Vermeidung von Wartezeiten und unnötigen Wegen, digitale Sichtbarkeit des Zentrums erhöhen, Click & Collect, etc.)

  • Zwischenraumnutzung (kreativer Umgang mit Leerständen, z. B. Stadtlabore, Experimentierräume, Pop Up Stores, Start Ups, Gründerunterstützung, etc.)

  • Verkehr (Verkehrsentlastende Logistikkonzepte, Lastenfahrrad, Car-Sharing, City Hubs, Mitfahrbänke, Lieferdienste, E-Ladesäulen, Fahrradfreundlichkeit, etc.)

  • Besondere Ansätze der Nahversorgung / Daseinsvorsorge im ländlichen Raum (z.B. genossenschaftlich organisierte Dorfläden etc.)

*Zentrum meint den (Haupt)Ort einer Siedlung, an dem das soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben einer (Siedlungs-)Gemeinschaft stattfindet, gemeint sind Innenstädte, Stadt(teil)- und Orts(teil)zentren, etc.

7.3. Wirkung des Projektes:

  • Projekt erzielt eine lokale Wirkung für das Zentrum?
  • Projekt erzielt eine lokale Wirkung für den gesamten Ort?
  • Projekt erzielt eine regionale Wirkung über den gesamten Ort hinaus?
  • Projekt erzielt eine Wirkung für weitere Branchen neben dem Handel?

7.4. Kreativität:
Projekt ist vorher noch nicht da gewesen und/oder besonders originell und/oder verändert etwas bereits Vorhandenes in etwas Neues.

7.5. Nachhaltigkeit:
Projekt ist nachhaltig angelegt und generiert keine Einmaleffekte.

7.6. Reproduzierbarkeit:
Projekt ist reproduzierbar und eignet sich zur Nachahmung für andere (Best-Practice-Beispiel).

7.7. Analoge & digitale Barrierefreiheit:
Projekt ist für alle Mitglieder der örtlichen Gemeinschaft erreichbar und zugänglich.

7.8. Anforderungen an die Bewerbung:

  • Bewerben können sich Einzelhändler-/innen und Gemeinschaftsinitiativen (z. B. Händlerinitiativen, Standortgemeinschaften, Gewerbevereine, Stadtmarketinggesellschaften) sowie Genossenschaftsmodelle aus dem Bereich Handel
  • Zudem besteht ein Vorschlagsrecht. Vorschlagen dürfen beispielsweise andere Einzelhändler/innen und Einzelhandelsunternehmen, Stadtmarketinggesellschaften, Kommunen und Wirtschaftsförderungen. Die Projekte werden ausschließlich online über die Internetseite https://www.wettbewerb-gemeinsam-aktiv.de hochgeladen.
  • Die Projektbeschreibung darf nicht länger als 4.000 Zeichen sein.
  • Die maximale Dateigröße für ergänzende Fotos darf jeweils 5 MB nicht überschreiten.
  • Optional: Einsatz von Fördermitteln: In der Bewerbung ist ggfs. eine Aussage über Höhe und Herkunft von Fördermitteln zu treffen, die in das Projekt fließen bzw. geflossen sind.

 

8. Gewinn- und Gewinnauszahlung

8.1. Acht Projekte werden anhand der Bewertungskriterien (s. Punkt 7) mit der Gewinnsumme von je 4.000 EUR ausgezeichnet.

8.2. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden auf der Abschlussveranstaltung am 19. Oktober 2023 in Verden (Aller) bekanntgegeben. Sofern ein/e Gewinner/-in an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, wird diese/-r im Anschluss an die Abschlussveranstaltung per E-Mail und/oder Telefon informiert. Die Gewinnsumme wird den Gewinnerinnen und Gewinnern nach der Abschlussveranstaltung überwiesen.

8.3. Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.

8.4. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

8.5. Soweit das zugesprochene Preisgeld eine staatliche Beihilfe darstellt, wird es als sogenannte „De-minimis-Beihilfe“ ausgezahlt. In diesem Fall beträgt der Beihilfewert jeweils 4000 €. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1.),geändert durch Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli, 2020 (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 215 vom 7. Juli 2020, S. 3). Demnach darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 € nicht übersteigen. Sollte mit dem Preisgeld der verfügbare De-minimis-Rahmen überschritten werden, wird ein Preisgeld in der zum Stichtag der Preisverleihung maximal zulässigen Höhe verliehen.

9. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss von der Teilnahme, Gewinnrückforderung

9.1. Die Wettbewerbsausrichter sind berechtigt, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Dies insbesondere dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

9.2. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt die Wettbewerbsausrichter auch zum nachträglichen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb sowie zur Aberkennung und Rückforderung des Gewinns.

10. Haftung

10.1. Der Teilnehmende verpflichtet sich, nur Bilder und Texte hochzuladen, zu deren Einstellung er berechtigt ist. Er garantiert, dass die Einstellung die Rechte Dritter nicht verletzt.

Verstößt ein eingestelltes Bild oder Text gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmende die Wettbewerbsausrichter insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

10.2. Der Teilnehmende sichert zu, dass das bzw. der von ihm hochgeladene Bild und Text keinen jugendgefährdenden, sexuell anzüglichen, pornographischen, fremdenfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, ehrverletzenden oder kommerziellen Inhalt haben.

10.3. Die Wettbewerbsausrichter haften nicht für die Verfügbarkeit der Internetseite. Die Wettbewerbsausrichter können ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Die Wettbewerbsausrichter übernehmen keine Haftung für den Verlust abgesendeter, aber nicht zugegangener Anmeldeformulare, Daten, Bilder und Votings.

Die Wettbewerbsausrichter haften insbesondere nicht:

  • für Fehler bei der Datenübertragung;
  • bei Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an Teilnehmerdaten;
  • für technische Störungen jeglicher Art;
  • für die Beschädigungen des Computers oder eines anderen Kommunikationsmediums eines Teilnehmers oder einer anderen Person, die auf Grund der Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind.

11. Datenschutzrechtlicher Risikohinweis zur Veröffentlichung im Internet

Mit der Veröffentlichung im Internet sind folgende Risiken verbunden:

  • Gefährdung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der abgelichteten Person bei einer weltweiten Veröffentlichung seiner Daten, nämlich auch in Ländern, in denen kein oder kein hinreichender Datenschutzstandard besteht, somit ein angemessenes Datenschutzniveau nicht sichergestellt ist.
  • die eingestellten Daten können unbemerkt mitgelesen und auf vielfältige Art gespeichert, verändert, verfälscht, kombiniert oder manipuliert werden.
  • es besteht die Möglichkeit einer weltweit automatisierten Auswertung der Veröffentlichung nach unterschiedlichen Suchkriterien, die beliebig miteinander verknüpft werden können.
  • kommerzielle Nutzung, z. B. Gefahr des unaufgeforderten Anschreibens und der Belästigung.
  • durch Bereitstellung der Daten erfolgt naturgemäß ein Verzicht auf die Prüfung des berechtigten Interesses des Empfängers an der Kenntnis der Daten.
  • bei erfolgter Speicherung kann der Empfänger die Daten auch dann noch weiter verwenden, wenn die Wettbewerbsausrichter die Internetseite bereits verändert oder gelöscht haben. Zudem besteht über die Archivfunktion von Suchmaschinen (siehe bspw. www.archiv.org) die Möglichkeit, dass Daten auch dann noch abrufbar sind, wenn die Angaben von der Internetseite des Wettbewerbs bereits entfernt oder geändert wurden.
  • Es ist gegenwärtig rechtlich nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit alle Netzwerke ihre Dienste im Einklang mit europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen anbieten. Die von den Wettbewerbsausrichtern genutzten sozialen Netzwerke speichern die Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer (z. B. persönliche Informationen, IP-Adresse) entsprechend ihrer Datenverwendungsrichtlinien ab und nutzen sie für geschäftliche Zwecke. Die Wettbewerbsausrichter haben keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. So bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit die Netzwerke bestehenden Löschpflichten nachkommen, welche Auswertungen und Verknüpfungen mit den Daten vorgenommen werden und an wen die Daten weitergegeben werden. Schließlich lassen sie soziale Netzwerke teilweise in ihren Nutzungsbedingungen eine übertragbare, unterlizensierbare, gebührenfreie und weltweite Lizenz für die Nutzung jedweden Inhalts und damit auch an den geposteten Fotos / Videos einräumen. Die Nutzungsbedingungen dürften aus Sicht des deutschen AGB-Rechts insoweit unzulässig sein.

12. Datenschutzbestimmungen

12.1. Für die Teilnahme am Wettbewerb sind Ihr vollständiger Name, Ihre Anschrift, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer erforderlich.

12.2. Diese personenbezogenen Daten werden von den Wettbewerbsausrichtern ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, insbesondere der Auswertung der Projekte und zur Benachrichtigung der Gewinner, verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder für werbliche Ansprache genutzt. Die Gewinnerdaten werden weiter gespeichert, soweit dies erforderlich ist. Sie werden nach Ablauf des Wettbewerbs für eine weitere Verwendung gesperrt.

12.3. Die Wettbewerbsausrichter behalten sich das Recht vor, in den Medien (z. B. Zeitung), auf der eigenen Website sowie den Social Media-Präsenzen der Wettbewerbsausrichter über den Wettbewerb, die Teilnehmenden sowie die Gewinnerinnen und Gewinner zu berichten bzw. berichten zu lassen. Die Angabe der Teilnehmernamen sowie die Veröffentlichung von Bildaufnahmen sind hierbei erlaubt.

12.4. Die Wettbewerbsausrichter beachten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen (www.gvweser-ems.de/DE/Datenschutz) verwiesen.

12.5. Außerdem werden im Einzelfall personenbezogene Daten der Preisträger verarbeitet, um die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 (ABl. EU Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1), geändert durch Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020 (ABl. EU Nr. L 215 vom 7. Juli 2020, S. 3) – im Folgenden: De-Minimis-Verordnung – zu erfüllen.

13. Widerspruch

13.1. Die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung der erhobenen Daten kann durch den Teilnehmenden jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf hat einen Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge. Der Widerruf ist per E-Mail an gvwe-datenschutzbeauftragter@gvweser-ems.de zu richten.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

14.2. Mit seiner Anmeldung zum Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmende mit den „Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ einverstanden.

 

Datenschutzhinweis für den Wettbewerb Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort

– Informationen nach Artikel 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung –

Nachfolgend finden Sie Informationen über den Umfang der Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv -Handel(n) vor Ort“ nach Vorgabe der europäischen Datenschutz-Grundverordnung [EU-DSGVO].

Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Raiffeisenstraße 26
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 21003-0
Telefax: 0441 15786
E-Mail: info@gvweser-ems.de

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
Datenschutzbeauftragter [persönlich]
Raiffeisenstraße 26
26122 Oldenburg

E-Mail: gvwe-datenschutzbeauftragter@gvweser-ems.de

 

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung:

Durchführung des Wettbewerbs „Gemeinsam aktiv – Handel(n) vor Ort“ sowie die Berichterstattung über die eingereichten Projekte zur Förderung und Stärkung des Handels.

Kategorien personenbezogener Daten:

  • Name, Anschrift
  • Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Foto- und Filmaufnahmen

Rechtsgrundlagen:

EU-Datenschutz-Grundverordnung Art. 6 Abs. 1 a und f.

Empfänger der personenbezogenen Daten:

Intern – Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., die IHK Niedersachsen (IHKN), der Handelsverband Niedersachsen-Bremen e.V. (HNB) und der Nordenham Marketing & Touristik e.V.

Extern - externe Stellen, mit denen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 EU-DSGVO geschlossen werden, öffentliche Stellen, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Presse, Mitwirkende, Plattformbetreiber der sozialen Medien und im Internet.

Kategorien der betroffenen Personen:

  • Händler/-in
  • Beschäftigte der teilnehmenden Händler/-in
  • Mitwirkende des Wettbewerbs und ihre Beschäftigten

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:

Wenn Sie am Wettbewerb teilnehmen wollen, ist die Verarbeitung ihrer Daten zur Kontaktaufnahme und zur Berichterstattung erforderlich.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können wir Ihnen die Teilnahme am Wettbewerb leider nicht gestatten.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an ein Drittland statt. Ausgenommen ist hier die Berichterstattung in sozialen Medien.

Regelfristen für die Löschung der Daten:

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und -pflichten werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Die Entfernung der verwendeten Foto- und Filmmaterialien im Internet erfolgt auf Wunsch der betroffenen Person innerhalb unseres Verantwortungsbereiches.

Betroffenenrechte:

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Sie haben ein Beschwerderecht gegen die Datenverarbeitung bei der zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde.