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Kartellamtsempfehlungen stellen Satzungsautonomie von Genossenschaften in Frage

14.03.2017

Oldenburg. Der Genossenschaftsverband Weser-Ems (GVWE) nimmt Stellung zu dem gestern vom Bundeskartellamt veröffentlichten Sachstandspapier zu den Lieferbeziehungen von Milcherzeugern und Molkereien. Darin gibt die Behörde vorläufige Empfehlungen für die Ausgestaltung der Lieferbeziehungen im Milchsektor. Hintergrund ist ein seit April 2016 laufendes Verwaltungsverfahren, in dem das Amt die Liefermodalitäten zwischen Molkereien und Landwirten bei Rohmilch überprüft.

Hierzu Verbandsdirektor Johannes Freundlieb: „Die Molkereigenossenschaften sind demokratische Unternehmen von und für Milch produzierende Landwirte, die es in dieser Form schon seit über 150 Jahren gibt. Genossenschaften basieren auf Selbstverantwortung, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Milch produzierende Landwirte gestalten als Eigentümer die Vertragsmodalitäten ihrer Genossenschaft in einem demokratischen Entscheidungsprozess und entwickeln sie im Sinne von Transparenz und Planungssicherheit stetig weiter.“ Die von den Landwirten selbst festgelegten Parameter wie Vollablieferungs- und Vollabnahmepflicht, praxisorientierte Kündigungsfristen und einvernehmliche Verfahren der Preisfestsetzung böten dabei den Landwirten als auch ihren Genossenschaften eine größtmögliche Planungssicherheit in dem global zunehmend volatilen Milchmarkt. „Vom Bundeskartellamt aufgezwungene Veränderungen stellen die Satzungsautonomie von Molkereigenossenschaften aus unserer Sicht ungerechtfertigt in Frage und stellen einen Angriff auf das gesamte Genossenschaftswesen dar“, so Freundlieb abschließend.