Friedrich Wilhelm Raiffeisen-Stiftung

Die Friedrich Wilhelm Raiffeisen-Stiftung wurde im Jahr 1968 als selbstständige rechtsfähige Stiftung vom Genossenschaftsverband Weser-Ems errichtet. Sie ist mit einem festen Stiftungskapital von 500.000 Euro ausgestattet und dient der Förderung genossenschaftlicher Nachwuchskräfte sowie der Förderung der wissenschaftlichen Erforschung genossenschaftlicher Grundsatzfragen, und zwar insbesondere durch

  • finanzielle Unterstützung besonders befähigter Nachwuchskräfte im genossenschaftlichen Bereich
  • Unterstützung zum Besuch von weiterbildenden Ausbildungsstätten wie Hochschulen
  • Unterstützung förderungswürdiger Einrichtungen bezüglich der wissenschaftlichen Erforschung genossenschaftlicher Grundsatzfragen

Im Bereich der Ländlichen Genossenschaften und Gesellschaften werden berufsqualifizierende Abschlüsse (insbesondere Handelsfachwirt, Handelsbetriebswirt und Bilanzbuchhalter) mitarbeiterbezogen gefördert, und zwar mit bis zu einem Drittel der hierfür entstandenen Aufwendungen.

Im genossenschaftlichen Bankenbereich erstrecken sich die Förderleistungen auf Zuwendungen (Geldprämien) an die besten Absolventen der Abschlussseminare und -studiengänge sowie Zuschüsse an Absolventen von besonderen Qualifizierungsmaßnahmen, insbesondere berufsbegleitende Studiengänge.

 

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