Prüfen

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Als Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes gehört es zu unseren Kernaufgaben, bei den uns angehörenden Genossenschaften die gesetzlichen Prüfungen durchzuführen. Der Prüfungsbereich unseres Verbandes ist in die Abteilungen

  • Prüfung Genossenschaftsbanken
  • Prüfung Ländliche Genossenschaften, Dienstleistungsgenossenschaften und Gesellschaften

unterteilt.

In beiden Abteilungen sind insgesamt 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Koordinierung der Prüferinnen und Prüfer erfolgt durch die Abteilungsleiter bzw. ihren Assistentinnen.