Prüfen

Als Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes gehört es zu unseren Kernaufgaben, bei den uns angehörenden Genossenschaften die gesetzlichen Prüfungen durchzuführen. Der Prüfungsbereich unseres Verbandes ist in die Abteilungen
- Prüfung Genossenschaftsbanken
- Prüfung Ländliche Genossenschaften, Dienstleistungsgenossenschaften und Gesellschaften
unterteilt.
In beiden Abteilungen sind insgesamt 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Koordinierung der Prüferinnen und Prüfer erfolgt durch die Abteilungsleiter bzw. ihren Assistentinnen.