Bundes- und Regionalverbände

 

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV)

Der DGRV ist sowohl Spitzenverband als auch Prüfungsverband der deutschen Genossenschaftsorganisation. Die satzungsmäßige Aufgabe des DGRV besteht in der Förderung und Entwicklung des Genossenschaftswesens und des genossenschaftlichen Prüfungswesens. Auf dieser Grundlage vertritt der DGRV die gemeinsamen Interessen der Genossenschaften in wirtschafts-, rechts- und steuerpolitischen Fragen bei den gesetzgebenden Instanzen in Berlin und Brüssel, bei privaten Standardsetzungsgremien im In- und Ausland sowie bei den berufsständischen Organisationen.

 

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Der BVR vertritt bundesweit und international die Interessen der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Innerhalb der Gruppe koordiniert und entwickelt der BVR die gemeinsame Strategie der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Er berät und unterstützt seine Mitglieder in rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Beim BVR ist zudem die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe – das älteste Banken-Sicherungssystem Deutschlands - angesiedelt.

 

Deutscher Raiffeisenverband (DRV)

Der DRV unterstützt seine Mitglieder auf den globalisierten Agrarmärkten. Als Berater und Dienstleister in allen agrar-, wirtschafts- und umweltpolitischen sowie steuerrechtlichen Fragen vertritt der DRV die Interessen gegenüber Politik, Administration, Wirtschaftspartnern und Öffentlichkeit.

 

Genossenschaftliche Regionalverbände

Die Genossenschaften werden in Deutschland von insgesamt vier Regionalverbänden betreut. Dies sind neben dem Genossenschaftsverband Weser-Ems der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband, der Genossenschaftsverband Bayern und der Genossenschaftsverband - Verband der Regionen mit Sitz in Frankfurt.