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Wohnimmobilienkreditrichtlinie schränkt Kreditvergabepraxis über Gebühr ein

04.07.2016

Kredit- und Handwerkssektor zeigen sich sehr besorgt

Viele Kreditnehmer werden es in Zukunft deutlich schwerer haben, Immobiliar-Verbraucherdarlehen aufzunehmen. Vor dieser Entwicklung warnen wir gemeinsam mit der Finanzgruppe Sparkassenverband Niedersachsen, der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen sowie dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen aufgrund des Inkrafttretens der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Über das bereits beschlossene Umsetzungsgesetz verlangt der deutsche Gesetzgeber, dass künftig die Höhe des Einkommens und des frei verfügbaren Vermögens bei der Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Banken und Sparkassen ausschlaggebend sind. Anders als bisher dürfen die Kreditinstitute nicht mehr hauptsächlich auf die Werthaltigkeit der grundpfandrechtlichen Sicherheit des finanzierten oder belasteten Grundstücks abstellen, obwohl die EU-Richtlinie solchen Substanzkrediten nicht entgegensteht, wenn es sich um den Bau oder die Renovierung von Wohnimmobilien handelt. Der deutsche Gesetzgeber ist somit bei der Umsetzung der Richtlinie strenger als erforderlich gewesen.

Die deutsche Gesetzgebung zwingt somit die Banken und Sparkassen zu einer restriktiveren Kreditvergabe und dies hat schon jetzt spürbare Auswirkungen für die Verbraucher und das Handwerk. Besonders betroffen sind von dieser Neuregelung die Immobilieneigentümer, die über ein geringes Einkommen und kaum freies Vermögen verfügen; beispielsweise  Senioren, die ihr Haus oder die Wohnung altersgerecht umbauen wollen. Sie können ihre Immobilie nicht mehr in dem bisherigen Rahmen zur Kreditrückführung einbringen. Das über viele Jahre aufgebaute Grund- und Immobilienvermögen der Bundesbürger in Deutschland wird faktisch entwertet. Aber auch viele andere Gruppen unserer Gesellschaft, die sich den Traum einer eigenen Immobilie realisieren möchten, sind von dieser Neuregelung betroffen. Hierzu zählen auch junge Familien, die besonders betroffen sind, da diese eine zweifelsfreie Kapitaldienstfähigkeit häufig zumindest in den Anfangsjahren der Familiengründung nicht darstellen können.