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Geschäftschancen bei Erneuerbaren Energien/Energieeffizienz – insbesondere Windenergie an Land

veröffentlicht im Genossenschafts-Magazin Weser-Ems, Ausgabe 12/2017

Im Akademiehotel Rastede fand erneut eine GVWE-Fachtagung „Geschäftschancen bei Erneuerbaren Energien/Energieeffizienz – insbesondere Windenergie an Land“ statt. Auf der Veranstaltung wurden neben aktuellen rechtlichen Änderungen im EEG mögliche Marktchancen für Energiegenossenschaften und Energiegesellschaften vorgestellt.

 © GAW Rastede
Ralf-Peter Janik (v. l.), Abteilung Marketing – Verbundkoordination – Gründungsberatung; Andreas Ottens, Abteilung Strukturierte Finanzierung, Erneuerbare Energien, DZ BANK; Jürgen Quentin, Referent bei der Berliner Fachagentur Windenergie; René Groß, Rechtsanwalt und Referent für Energierecht und Energiepolitik bei der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften; Rechtsanwältin Christine Jordan, Abteilung Rechtsberatung unseres Verbandes; Matthias Partetzke, Vorstandsvorsitzender der IngenieurNetzwerk Energie eG (iNeG), und Joachim Karschuk, Sales Manager bei Vestas Germany West in Osnabrück, referierten auf der GVWE-Fachtagung „Geschäftschancen bei Erneuerbaren Energien/Energieeffizienz – insbesondere Windenergie an Land“ in Rastede.

Die Energiewende ist als Gemeinschaftswerk zu verstehen, da das Energieversorgungssystem an vielen Stellen umgestaltet werden muss. Sie ist durch eine große Vielfalt an beteiligten Akteuren gekennzeichnet und besonders von kleinen Unternehmen und Genossenschaftsmodellen sowie durch Bürgerbeteiligung geprägt. „Gemeinsam seine Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, das ist der Grundgedanke einer jeden Genossenschaft. Sie bildet daher eine ideale Rechtsform für Kooperationen jeglicher Art, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien. Aber auch die Gründung zahlreicher Energiegesellschaften hat gezeigt, dass für den Erfolg der Energiewende die Beteiligung der Bürger vor Ort ein zentraler Erfolgsfaktor ist“, so Harald Lesch, Leiter der Abteilung Marketing – Verbundkoordination – Gründungsberatung in seiner Begrüßungsrede.

In seinem Vortrag zu den neuen rechtlichen Anforderungen ging René Groß, Rechtsanwalt und Referent für Energierecht und Energiepolitik bei der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften in Berlin, insbesondere auf die Meldepflichten im Marktstammdatenregister ein, das am 1. Juli mit der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten ist. Das neue Register führt das Photovoltaik-Meldeportal, das Anlagenregister und die Daten von konventionellen Kraftwerken zusammen. Ziel ist es, sämtliche Stammdaten aller Marktakteure und leitungsgebundenen Anlagen im Strom- und Gasmarkt in einem Register zu konzentrieren, um eine gemeinsame Datengrundlage zu schaffen. Bestandsanlagen müssen bis zum 30. Juni 2019 gemeldet werden. Ferner informierte Groß über das am 25. Juli in Kraft getretene Mieterstromgesetz sowie über die Ergebnisse der Biomasseausschreibung für Neu- und Bestandsanlagen und über die Änderungen aus der seit dem 22. Juli in Kraft getretenen Novellierung des Genossenschaftsgesetzes. Anhand aktueller Beispiele von Energiegenossenschaften veranschaulichte Groß Geschäftschancen unter anderem in den Bereichen Photovoltaik mit EEG-Vergütung unter 100 kWp, Photovoltaik-Anlagenpachtmodell unter 750 kWp, Mieterstrom- und Contractingmodelle sowie Nahwärmeprojekte.

Über die Sonderregeln für Bürgerenergie im Ausschreibungsdesign Windenergie an Land referierte Jürgen Quentin, Referent bei der Berliner Fachagentur Windenergie an Land. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien (Windenergie an Land) seit dem 1. Januar durch Ausschreibungen ermittelt, statt über gesetzlich festgelegte Fördersätze. Bei der Umstellung auf Wettbewerb soll die Akteursvielfalt – ein Markenzeichen der deutschen Energiewende – erhalten bleiben. Deshalb werden Bürgerenergiegesellschaften erstmals im Gesetz definiert und können unter erleichterten Bedingungen an den Ausschreibungen teilnehmen.

Aufgrund der sehr hohen Zuschlagsquoten, die Bürgerenergiegesellschaften – mit Unterstützung von Projektierungsgesellschaften – erzielen konnten, werden zu den Gebotsterminen am 1. Februar 2018 und 1. Mai 2018 mit der Regelung im  § 104 Abs. 8 EEG einige Erleichterungen für Bürgerenergiegesellschaften zeitweilig außer Kraft gesetzt.

Christine Jordan, Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung unseres Verbandes, erörterte die Besonderheiten einer Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 15 EEG. Dabei wurden die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit vorgestellt und bewertet. Im konkreten Einzelfall ist eine weitergehende Beratung zu empfehlen, da die dargestellten Ergebnisse allein auf dem Wortlaut des Gesetzes beruhen und aufgrund der Neuregelung es bisher an entsprechender Rechtsprechung fehlt.

Anhand von der iNeG begleiteter und umgesetzter Projekte stellte Matthias Partetzke, Vorstandsvorsitzender der IngenieurNetzwerk Energie eG (iNeG), innovative Erneuerbare Energie- und Energieeffizienzlösungen vor. Die iNeG ist ein genossenschaftlich organisiertes Ingenieurbüro, das mittlerweile neben der Beratung von technischen Projekten auch bundesweit zahlreiche Bürgerenergiegenossenschaften bei der Umsetzung ihrer Projekte begleitet hat. Vielfältige Geschäftsfelder für Energiegenossenschaften und Energiegesellschaften seien noch unerschlossen und bieten für die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung Potenziale. Geprüft werden sollte – abhängig vom jeweiligen  Projekt – die Einbeziehung von Fördermitteln.

Andreas Ottens, Abteilung Strukturierte Finanzierung, Erneuerbare Energien 2 bei der DZ BANK in Oldenburg, informierte über aktuelle Fragen der Finanzierung unter dem EEG 2017. Die geänderte Vergütungssystematik ändert unter anderem die Cashflow-Modellierung und die Finanzierungsparameter. Ferner wurden die unterschiedlichen Herausforderungen im aktuellen Marktumfeld, bedingt durch das Ausschreibungsdesign, den Referenzertrag und die Thematik negativer Strompreise erörtert. Um die entscheidenden Finanzierungsparameter für eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung sicherzustellen, ist in jedem Fall ein frühzeitiges Gespräch zur gewünschten Finanzierungsstruktur mit der genossenschaftlichen Hausbank unter Einbeziehung der Experten der  DZ BANK zu empfehlen.

Zur aktuellen Vestas-Konzeption für Bürgerwindprojekte referierte Joachim Karschuk, Sales Manager bei Vestas Germany West in Osnabrück, im Rahmen des letzten Vortrages auf der Fachtagung. Der Marktanteil von Vestas in Deutschland liegt derzeit bei 25 Prozent. Vestas‘ Hauptfokus ist die Herstellung und Wartung von Windenergieanlagen mit dem Ziel niedriger Stromgestehungskosten. Zudem unterstützt Vestas seine Kunden bei schlüsselfertigen Projektlösungen. Vestas hat speziell für Bürgerwindpark-Projekte unter dem neuen EEG 2017 ein Leistungspaket entworfen, auf das Joachim Karschuk im Detail einging.