Dorfgemeinschaftshaus „Zum Schanko“ eG gegründet
veröffentlicht im Genossenschafts-Magazin Weser-Ems, Ausgabe 05/2018
Nach zweieinhalb Jahren der Vorbereitung wurde am 10. April die Genossenschaft Dorfgemeinschaftshaus „Zum Schanko“ eG gegründet.

Entstanden ist die Idee zur Gründung der Genossenschaft Ende 2015 als sich die drei engagierten Bürger Maik Escherhaus, Udo Schlarmann und Mario Trumme aus dem Dorf Handorf-Langenberg, Landkreis Vechta, zusammenfanden, um die letzte verbliebene Dorfgaststätte mit Namen „Zum Schanko“ zu retten. Mit dem damals 87-jährigen Wirt und Eigentümer Hubert „Schanko“ Frilling konnte ein Vorkaufsrecht vereinbart werden, was nach dem Tod des Wirtes im November 2017 nunmehr ausgeübt wurde.
Möglich war dies nur, da sich der Initiatorengruppe schnell weitere Personen anschlossen und sich fortan elf engagierte Bürger aufmachten, um den erforderlichen Kaufpreis von 175.000 Euro über die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen einzuwerben. Dies wurde in sechs Wochen intensiver Arbeit geschafft und 830 Genossenschaftsanteile für je 250 Euro konnten in Dorf und Landkreis eingesammelt werden. Am 4. April konnten die Initiatoren in einer öffentlichen Versammlung schließlich stolz verkünden: „Geschafft!“
Nur eine Woche später, am 10. April, wurden dann der Aufsichtsrat und Vorstand in der Gründungsversammlung der Dorfgemeinschaftshaus „Zum Schanko“ eG gewählt. Die beiden Gremien bemühen sich nun um das Einwerben von Fördermitteln, um den Umbau und die Wiedereröffnung der ehemaligen Gaststätte als Dorfgemeinschaftshaus Anfang 2019 zu realisieren. Unterstützt wurde die Genossenschaft in der Gründungsphase durch Kirsten König, Gründungsberaterin unseres Verbandes.
Für den Landkreis Vechta ist dieses herausragende Projekt mit dem tollen Engagement des Dorfes ein „Leuchtturmprojekt“, mit vielleicht sogar einem Vorbildcharakter für weitere Gemeinden. Das mediale Interesse an dem Projekt war während der gesamten Vorgründungsphase sehr groß, was die Berichterstattungen in über 30 verschiedenen Tageszeitungen nebst Funk und Fernsehen belegt.