zur Übersicht

R+V bietet Landwirten Schutz vor Afrikanischer Schweinepest

veröffentlicht im Genossenschafts-Magazin Weser-Ems, Ausgabe 10/2018

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist in Belgien angekommen. Damit ist der Weg in die dichte deutsche Schwarzwildpopulation und in die Hausschweinebestände hierzulande nicht mehr weit.

Für die landwirtschaftliche Tierproduktion stellen Tierseuchen und übertragbare Krankheiten wie die ASP ein zentrales und existenzgefährdendes Risiko dar. Die ursprünglich in Afrika verbreitete hochansteckende ASP ist für Menschen harmlos, für Schweine endet sie meist tödlich. Einen Impfstoff gegen das Virus gibt es bislang nicht. Nicht umsonst sind Landwirte, Veterinäre und Politiker hochgradig alarmiert.

Sollte die Seuche auch in Deutschland ausbrechen, geht der Deutsche Bauernverband von einem finanziellen Schaden von mindestens 2 Milliarden Euro aus. Werden nachgelagerte Bereiche wie Lebensmittelindustrie und Handel sowie die Seuchenbekämpfung mitgerechnet, liegt der ­potenzielle volkswirtschaftliche Schaden weitaus höher.

„Das A und O ist für tierhaltende Betriebe, unbedingt alle empfohlenen Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen zu befolgen“, rät Albert Ziegler, Agrar-Experte bei der R+V Versicherung, Deutschlands führendem landwirtschaftlichen Tierversicherer. Denn für eine Ansteckung muss es nicht einmal zu einem direkten Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen kommen. Illegal importiertes Fleisch, mit dem Krankheitserreger belastete Kleidung, Futtermittel oder Transportfahrzeuge reichen aus, um das Virus über große Entfernungen zu verbreiten und heimische Wild- und Hausschweinebestände zu infizieren.

Selbst ein perfektes Gesundheitsmanagement gibt dem Landwirt keinen 100-prozentigen Schutz. Zusätzliche Vorsorge ­bietet eine Ertragsschadenversicherung. „Aber längst nicht alle Landwirte sind entsprechend abgesichert“, stellt Ziegler fest. „Nur knapp über die Hälfte aller tierhaltenden Betriebe in Deutschland hat eine Ertragsschadenversicherung.“ Über die Leistungen der gesetzlichen Tierseuchenkasse hinaus kommt die Ertragsschadenversicherung im Seuchenfall umfassend für Ertragseinbußen auf – auch wenn die eigenen Tiere gar nicht befallen sind, der Hof jedoch im Sperrgebiet liegt und dort von amtlichen Anordnungen betroffen ist. „R+V sichert diese auch weiterhin gegen die finanziellen Risiken eines Seuchenausbruchs ab“, betont der Agrar-Experte der R+V Versicherung.