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GVWE-Vorstandstage: Zukunft des Bankgeschäftes im Mittelpunkt

veröffentlicht im Genossenschafts-Magazin Weser-Ems, Ausgabe 01/2019

Das Themenspektrum der Vorstandstage unseres Verbandes Ende November im Akademiehotel Rastede war erneut umfassend: Beleuchtet wurden Strategieüberlegungen für die Bank der Zukunft, neue Sichtweisen auf scheinbar Bekanntes zu den Bankkunden, das Dienstleistungsangebot der Familiengenossenschaft sowie aktuelle Themen aus Recht und Prüfung.

 © GVWE
Zahlreiche Fragen wurden von den Tagungsteilnehmern an die Referenten gerichtet.

Das Themenspektrum der Vorstandstage unseres Verbandes Ende November im Akademiehotel Rastede war erneut umfassend: Beleuchtet wurden Strategieüberlegungen für die Bank der Zukunft, neue Sichtweisen auf scheinbar Bekanntes zu den Bankkunden, das Dienstleistungsangebot der Familiengenossenschaft sowie aktuelle Themen aus Recht und Prüfung. Durch das Tagungsprogramm führte in bewährter Weise Abteilungsleiter Harald Lesch. In seiner Begrüßung hob er besonders das Raiffeisen-Jubiläum und die zahlreichen Aktionen hervor, die unser Verband im vergangenen Jahr aus diesem Anlass durchgeführt hat, unter anderem die Auftakt-Pressekonferenz zum Raiffeisen-Jubiläum und eine Wanderung gemeinsam mit dem Autor Manuel Andrack von einem landwirtschaftlichen Betrieb bis zur Betriebsstätte des Deutschen Milchkontors in Edewecht. Höhepunkt der Veranstaltungen war schließlich der ganz im Zeichen des Raiffeisen-Jahres stehende Verbandstag im September, auf dem auch die Preisträgerin des von unserem Verband ausgeschriebenen Musikwettbewerbes „Das
beste Lied auf Raiffeisen“ ausgezeichnet wurde.

Um die Zukunft des regionalen Bankgeschäftes ging es in dem Beitrag von Verbandsdirektor Johannes Freundlieb, der zunächst den Prozess der Strategieentwicklung und -umsetzung auf Bundesebene in den Gremien des BVR darstellte. Breit fundierte Analysen dienen als Grundlage für die Entwicklung dieser Strategie für unsere genossenschaftliche Bankengruppe bis zum Jahr 2030. Für die Strategie-Agenda wurden die wesentlichen Grundsatzfragen in sechs Themenclustern gebündelt, die er detailliert den Bankvorständen erläuterte.

Anhand ausgewählter Studien stellte Freundlieb weiterhin dar, welches Zukunftsbild sich für das regionale Bankgeschäft abzeichnet. Dabei ging er auch auf Überlegungen zu möglichen Plattform-Strategien unserer Bankengruppe ein. Oberste Ziele möglicher Plattformlösungen müssen die Sicherstellung der Datenhoheit weiterhin bei den vor Ort zuständigen Volksbanken und Raiffeisenbanken sein, gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und die Steuerbarkeit der Inhalte durch die Primärbanken. Abschließend stellte er mit Blick auf die „KundenFokus“-Projekte fest, dass täglich tatsächlich vom Kunden her gedacht werden muss (also nicht nur meinen, dass der Kunde im Fokus steht – tatsächlich aber die Bank) und jede Genossenschaftsbank sich im Sinne einer echten „Kundenbank“ als Partner für ihre Kunden in wesentlichen Lebensbereichen positioniert.

In seinem Impulsvortrag „Strategieüberlegungen für die Bank der Zukunft – einfach, aber nicht 08/15!“ griff Gastreferent Dr. Christian Sievi von der Die Einfache Bank-Beratungsgesellschaft aus Stephanskirchen bei Rosenheim wesentliche Gedanken wieder auf und entwickelte sie weiter: Zunächst hinterfragte er kritisch, ob der Kunde heute bei den Geschäftsaktivitäten wirklich im Mittelpunkt steht.

Er unterstrich in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Kundennutzens, und anhand mehrerer Beispiele aus Internetpräsenzen von Genossenschaftsbanken stellte er dar, warum das Bankgeschäft „einfach“ ausgerichtet werden sollte, um den Kunden Problemlösungen schlank und transparent zur Erreichung seiner Ziele anzubieten. Der Referent stellte zum Abschluss seines Vortrages mehrere Prinzipien der „einfachen Bank“ den Vorständen vor. Hierzu zählen standardisierte Angebote und eine Produktbündelung, ausgerichtet an den Bedürfnissen des Kunden, zudem Transparenz und Klarheit über die Produkte im Internetauftritt der Banken. Er stellte auch die Bedeutung heraus, dass der Kunde möglichst alle (einfachen) Produkte künftig direkt online abschließen, aber auf Wunsch auch weiterhin von den Bankmitarbeitern direkt beraten werden kann. Thomas Ahaus und Michael Luers, Unternehmensberater unseres Verbandes, behandelten in ihrem gemeinsamen Beitrag mit vielen praktischen Beispielen die Frage, welche Informationen die Mitgliedsbanken aufgrund von Datenanalysen konkret über ihre Kunden wissen und wie z. B. Kundenbefragungen konzipiert, durchgeführt und ausgewertet bzw. genutzt werden sollten. Im weiteren Verlauf gingen Ahaus und Luers auf die sich abzeichnenden Verschiebungen bei den Kundenkapazitäten als Folge von verändertem Kundenverhalten und zunehmender Digitalisierung bis zum Jahr 2023 ein und welche Konsequenzen sich für die Banken daraus ergeben können.

Ebenfalls gemeinsam informierten Abteilungsleiter Dieter Diener und Rechtsanwalt Jens Stutz über die Umsetzung der InstitutsVergV einschließlich des Änderungsbedarfs bezüglich der Dienstverträge für Bankvorstände.

Der erste Tagungstag schloss mit einem Beitrag von Jürgen Scholz, Vorstandsvorsitzender der Familiengenossenschaft der Regionen eG, und Abteilungsleiter Harald Lesch ab, die die Familiengenossenschaft als neuen genossenschaftlichen Dienstleister für die Mitgliedsbanken unseres Verbandes vorstellten. Lesch unterstrich einleitend, das familienfreundliche Angebote heute zu den wichtigsten Kriterien für einen attraktiven Arbeitgeber zählen. In diesem Zusammenhang stellte er die von mehreren mittelständischen Unternehmen im Gewerbegebiet Oldenburg-Tweelbäke gegründete KiTaP Mühlengarten eG vor, deren Angebotsspektrum auf die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in mittelständischen Unternehmen zielt.

Scholz stellte die 2012 zunächst von vier Unternehmen unserer Genossenschaftsorganisation im Münsterland gegründete Familiengenossenschaft der Regionen eG vor, der aktuell rund 120 Unternehmen mit annähernd 19.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angehören. Detailliert ging er auf das Leistungsspektrum dieser Genossenschaft, den berechtigten Personenkreis und die Tarife für die Mitgliedsunternehmen ein.

Der zweite Tagungstag startete mit einem Überblick über mögliche Rechtsfolgen bei unzulässiger Berechnung von Gebühren sowie die Unsicherheiten bei der Kündigung von Darlehensverträgen und bei der anschließenden Titulierung des Kündigungssaldos. Vortragende waren Rechtsanwalt Jochen Röben, Leiter unserer Rechtsabteilung, und seine Rechtsanwaltskollegen Jens Stutz und Sönke Stender. Mit aktuellen Entwicklungen aus der Prüfungsabteilung und zu der neuen Prüfungssoftware „AuditTemplate“ leitete Stefan Grüterich, Prüfungsdienstleiter Banken unseres Verbandes, seinen Vortrag ein. Des Weiteren ging er unter anderem auf den neuen Muster-Prüfungsbericht ein, ebenso auf die Beurteilung der Zukunftsfähigkeit der Banken, die Klassifizierung der BVR-Sicherungseinrichtung, die IDW-Stellungnahme zu Pauschalwertberichtigungen und die Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG.

Auch Bankdirektor Klaus Krömer, Vorstandsmitglied der Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft, nutzte die Tagungen dazu, die Vorstandsmitglieder über die Neuausrichtung der NGB zu informieren. Krömer sprach zunächst Fragen im Zusammenhang mit Mandaten bei der NGB an. Weiter erläuterte er anhand von Kernthesen das Selbstverständnis und die Kommunikation der NGB. Abschließend sprach er mehrere, die DZ BANK-Gruppe betreffenden Aspekte an und schloss mit einem geschäftlichen Ausblick auf das Jahr 2019. Abgerundet wurden die beiden Tagungen von Verbandsdirektor Axel Schwengels mit Ausführungen zur Zukunftsfähigkeit für die Banksteuerung. Im ersten Teil stellte er detailliert die Entwicklung und Umsetzung des Governance-Zielbildes für VR-Control einschließlich der damit verbundenen Konsequenzen für die Primärebene dar, im zweiten Teil behandelte er die Neuausrichtung der Aufsicht bei Beurteilung von Risikotragfähigkeitskonzepten mit der Empfehlung aus der Erfa-Arbeit unseres Verbandes, sich in der ökonomischen Perspektive mit der barwertnahen Betrachtung auseinanderzusetzen. Schließlich ging Schwengels auf die Behandlung von sogenannten langlaufenden Swaps ein: Vor dem Hintergrund der derzeit noch bestehenden Unsicherheit in der handelsrechtlichen Diskussion und einer möglichen abweichenden Würdigung dieser Geschäfte durch die Aufsicht im Rahmen des SREP wird empfohlen, Neugeschäfte in Zins-swaps mit langen Laufzeiten bis auf Weiteres nur insoweit abzuschließen, als diesen gegenläufige bilanzielle Geschäfte mit annähernd vergleichbarer Zinsbindungsdauer und annähernd vergleichbarer Höhe gegenüberstehen.