VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt engagieren sich für gemeinnützige und kulturelle Projekte in den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Als ein Bindeglied zu den sozialen und kulturellen Organisationen dient ihnen die VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland.

Die von der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. Ende 1990 errichtete Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Da die VR-Stiftung aus dem Reinertrag des VR-GewinnSparens gespeist wird, sind die Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden.

Die Satzung der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland erlaubt die Förderung von Projekten und Maßnahmen der Bereiche:

  • Kunst und Kultur
  • Denkmalpflege und der Heimatpflege
  • Erziehung und Bildung
  • Hilfe für Behinderte sowie Altenhilfe
  • Natur- und Umweltschutzes
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

Entscheidungsgremien der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland sind der Vorstand und das Kuratorium. In diesen Gremien vertreten sind Vertreter der Mitgliedsbanken aus Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Vertreter der Niedersächsischen Fachministerien sowie der Genossenschaftsverbände:

Vorstand

  • Dr. Jörg Hahne, Vorsitzender
    Volksbank eG, Seesen
  • Ramona Roggan, Stellvertretende Vorsitzende
    Raiffeisen-Volksbank Oder-Spree eG
  • Johannes Freundlieb
    Verbandsdirektor unseres Verbandes
  • Christian Müller
    Volksbank Börßum-Hornburg eG
  • Carsten Schmees
    Emsländische Volksbank eG
  • Markus Strahler
    Volksbank eG, Nienburg

Kuratorium

  • Lothar Janssen, Vorsitzender
    Raiffeisenbank eG Moormerland
  • Frank Baer
    Volksbank Spree-Neiße eG
  • Volker Böckmann
    Volksbank eG, Hildesheim-Lehrte-Pattensen
  • Carmen Claus
    Volksbank eG, Sangerhausen
  • Tanja Daugill
    Raiffeisen-Volksbank Varel-Nordenham eG
  • Thomas Eder
    Volksbank Worpswede eG
  • Björn Henkel
    Volksbank Mitte eG
  • Gero Hirsch
    Raiffeisenbank Wiesedermeer-Wiesede-Marcardsmoor eG
  • Marcus Hölzler
    Hannoversche Volksbank eG
  • Patrick Lieb
    Volksbank eG Südheide-Isernhagener Land-Altmark
  • Ralf Stolte
    VR-Bank eG Osnabrücker Nordland, Fürstenau
  • Thomas von Hammel
    Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V.
  • Erika Schlichting
    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
  • Philipp Lehmann
    Niedersächsisches Kultusministerium
  • Sophie Aubreville
    Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
  • Stefanie Rennspieß
    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit kulturellen, sozialen und sonstigen gemeinnützigen Aufgaben mit Sitz in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Alle am VR-Gewinnsparen beteiligten Volksbanken und Raiffeisenbanken in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nehmen Anträge auf Zuwendungen entgegen. Die Antragsteller wenden sich hierfür an die örtliche Volksbank/Raiffeisenbank. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • inhaltliche Beschreibung des geplanten und zu fördernden Vorhabens mit Stellungnahme der Bank
  • Finanzierungsplan inkl. Angaben über die gesicherten Finanzierungsanteile
  • Satzung, Kostenvoranschläge, ggfs. Nachweis Denkmaleigenschaft
  • Darstellung der öffentlichkeitswirksamen/kommunikativen Präsenz der Stiftung

Der Vorstand der VR-Stiftung entscheidet über die Genehmigung einer Zuwendung auf Empfehlung des Kuratoriums der VR-Stiftung. Die Bank erhält eine schriftliche Mitteilung über diese Entscheidung.

Dieser Zuwendungsbescheid enthält:

  • die grundsätzliche Zusage
  • die Höhe des Zuwendungsbetrages
  • den Verwendungszweck
  • Voraussetzungen, ggfs. Auflagen für die Auszahlung
  • die Zuwendungsbestätigung für den Antragsteller
  • die Erklärung der Bank

Der Zuwendungsbetrag wird nach schriftlicher Anforderung und Vorlage der Zweckbindungserklärung auf ein Konto der einreichenden Bank überwiesen. Nach Abschluss des geförderten Projektes legt die Bank der Stiftung eine Erklärung über die ordnungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Fördermittel vor.

Die Stiftung ist eine von der zuständigen Genehmigungsbehörde anerkannte rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist im Stiftungsregister des Landes Niedersachsen eingetragen und hat ihren Sitz in Hannover. Die Rechtsverhältnisse der Stiftung sind in ihrer Satzung geregelt.

Download Satzung

Für Beispiele von Projekten oder Maßnahmen, die seitens der VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützt worden sind, folgen Sie bitte dem Link und wählen im Anschluss die Kategorie VR-Stiftung ->

Der Vorstand der VR-Stiftung entscheidet in der Regel dreimal im Jahr über Förderanträge. Anträge sollten rechtzeitig - mindestens fünf Wochen vor dem Sitzungstermin - bei uns eingehen.

Sitzungstermine:

19. März 2025
Einreichungsschluss: 5. Februar 2025

30. Juni 2025
Einreichungsschluss: 21. Mai 2025

5. November 2025
Einreichungsschluss: 24. September 2025

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